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TSG (Transsexuellengesetz)

Das ,Transsexuellengesetz’ legt die Vorgehensweise fest, wie trans*/nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern können. Abgesehen vom problematischen Begriff “Transsexualität”, der nicht mehr verwendet wird, weil es fälschlicherweise eine Verbindung von Transgeschlechtlichkeit zu Sexualität vermittelt, obwohl es bei trans* Menschen um ihre Geschlechtsidentität geht. Außerdem sind an dieses Gesetz viele Bedingungen geknüpft, die gegen die Grundrechte verstoßen. Daher wird noch in dieser Legislaturperiode das ,Selbstbestimmungsgesetz’ eingeführt werden (Mitte 2023) und das ,TSG’ ebenso wie den §45b PStG ersetzen.

Mehr dazu erfährst Du hier:

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) (lsvd.de)

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