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Geschlechtseintrag

In der Bundesrepublik gibt es mittlerweile vier Geschlechtseinträge: männlich, weiblich, divers und den gestrichenen Geschlechtseintrag. Alle vier können bei der Geburt eingetragen werden. Eine spätere Änderung ist über den §45b des Personenstandsgesetzes (PStG) oder das TSG möglich. Inter* Menschen (bzw. Eltern von inter* Kindern) können bereits seit 2013 den Eintrag ins Geburtenregister aussetzen, wenn das Geschlecht des Kindes bei der Geburt nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, oder wenn sie im Nachhinein einen falschen Eintrag streichen lassen möchten. Die Auslassung des Geschlechtseintrags (§22[3] PStG) ebenso wie der Eintrag ‚divers‘ (§45b PStG) sind von inter*Aktivist*innen über viele Jahre erkämpft worden.

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