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Gesetz zum Schutz von Kindern…

Das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ wurde im März 2021 in der Bundesrepublik eingeführt. Ziel ist es, Kinder bis zu ihrer Einwilligungsfähigkeit vor irreversiblen operativen und medikamentösen Eingriffen durch die Medizin zu schützen, die nicht lebensnotwendig sind. Das Problem an dem Gesetz ist, dass weder jugendliche noch erwachsene inter* Menschen dadurch geschützt sind, sondern tatsächlich nur Kinder bis zum einwilligungsfähigen Alter. Außerdem werden einige Variationen der Geschlechtsentwicklung von dem Gesetz nicht als solche anerkannt, weshalb weiterhin kosmetische Eingriffe an inter* Kindern durchgeführt werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern das Gesetz überhaupt Wirkung zeigt, oder ob die Medizin wieder Wege findet, die lukrativen Operationen trotzdem durchzuführen (indem z. B. andere Diagnosen ausgesprochen werden).

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