Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das es Menschen ermöglicht, ihr Geschlecht und ihren Vornamen selbstbestimmt ändern zu lassen. Die Änderungen können beim zuständigen Standesamt beantragt werden, welches die Änderung im Personenstandsregister durchführt und auf Wunsch entsprechend neue Dokumente ausstellt. Es ersetzt das diskriminierende „Transsexuellengesetz“ (TSG) und zielt darauf ab, die Rechte und den Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen zu stärken. Das Gesetz erkennt die geschlechtliche Identität als individuelles Recht an und erleichtert den Prozess der Personenstandsänderung, ohne dass psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren notwendig sind.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein bedeutender Schritt für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt und trägt zur Entpathologisierung von geschlechtlichen Identitäten bei.
Quellen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html